Re: Einfriedungen


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Abgeschickt von K.D. am 26 Juni, 2008 um 15:16:59

Antwort auf: Einfriedungen von TB am 20 Juni, 2008 um 18:06:09:

: Hallo,

: ich habe eine Frage zur Art der Einfriedungen. An das Grundstück meines Nachbarn grenzt mein Stellplatz bzw. befestigte Fläche. Die Fläche ist ca. 9 m x 3,5 m, wovon 5 m unter dem Carport liegen. Im Bereich davor verläuft eine Hecke des Nachbarn, die er leider nicht pflegt.

: Frage: Ist es überhaupt erlaubt, diesen Bereich mit einer Hecke einzufrieden?

: Mein Stellplatz wurde im Bauantragsverfahren genehmigt.

: Die Hecke stellt eine ständige Belastung dar, da es sich um eine Buchenhecke handelt, deren Laub sich vor unserer Nebeneingangstür sammelt.

: Kann ich die Pflege verlangen oder habe ich die Möglichkeit meine Einfriedung so zu gestalten (Länge oder Höhe), dass ich nicht mehr beeinträchtigt werde.

: Danke für jeden konstruktiven Beitrag!

: TB

Antwort:
Bitte in das Nachbarschaftsgesetz Ihres Bundeslandes schauen....





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