Re: Aufgabe der Genehmigungsbehörde?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2008 um 12:35:41

Antwort auf: Re: Aufgabe der Genehmigungsbehörde? von Bollwein am 21 Juni, 2008 um 11:24:12:

: : : Ich wende mich mit folgender Frage an Sie:
: : : Welche Aufgabe hat die Baugenehmigungsbehörde (Bayern)?
: : : Folgender Fall: Nachbarn, der auf seinem Grundstück mehrere ungenehmigte Gebäude und bauliche Anlagen hat. Die gemeinsame Grenze zu mir ist z. B. mit ca. 17 Metern als Grenzbau oder grenznaher Bau (Abstand ca. 1 m) bebaut, insgesamt kommt er auf ca. 25 Meter. Und er baut fleißig weiter. ("Auf meinem Grundstück mach ich was ich will, und was andere wollen interressiert mich nicht"). Bei telefonischer Nachfrage beim Bauamt sagte man mit, dass das mein Problem sei, und ich ja eine Zivilklage anstrengen könne. Wie bekomme ich das Bauamt dazu, sich dieser Sache anzunehmen?

:
: : Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden sind in der Bauordnung geregelt. Für Bayern Art. 53, 54

: Danke!
: Kann ich gegenüber der Behörde argumentieren: Sie haben als Bauaufsichtsbehörde bei der Errichtung von baulichen Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden! Oder kann man mir wieder sagen: nicht zuständig, weil Privatsache, keil öffentlich-rechtliches Interresse bei Grenzverletzungen, betrifft ja nur mich?

Natürlich KÖNNEN Sie so argumentieren. Über Erfolgsaussichten kann ich mich nicht äussern, aber vielleicht hilft es ja die Bedenken schriftlich vorzutragen.



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