Re: Carport - jetzt mit oder ohne Abstand?


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Abgeschickt von K.D. am 25 Juni, 2008 um 07:08:18

Antwort auf: Carport - jetzt mit oder ohne Abstand? von Renner am 23 Juni, 2008 um 17:41:40:

: Ich habe gerade die Diskussion: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt gelesen - gleiches Problem jetzt jedoch keinen Durchblick mehr. Ich darf also rechtlich gesehen einen Carport von der Einfahrtseite direkt an die Grenze zur Straße stellen ohne die 3 Meter ABSTAND einhalten zu müssen? Logisch, ist ja keine Garage, nur Dach über Stellplatz. Meine Gemeinde (Bayern) sagt: Vorsichtshalber mal 3 m einhalten - gaaanz tolle Info. Bescheuert und unnötig, muss ja dann wesentlich mehr Fläche versiegeln. HIIIILFE

Antwort: Also erst mal zur Klarstellung: Ein Carport ist eine offene Kleingarage, also Garage.
Hierzu zählen auch Stellplätze mit Schutzdächern.
Sie unterfallen somit der Garagenverordnung (Name deferiert in den Bundesländern).

Hier gibt es eine Vorschrift, die sagt:
Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen Bedenken nicht bestehen.

So diese 3m haben mit eventuellen Abstandflächen rein gar nix zu tun. Es geht hier rein um verkehrstechnische Sachen. Das ist auch nicht bescheuert, sondern dient der Sicherheit von Carportbesitzer und anderen Verkehrsteilnehmern.

Wählen Sie einfach eine andere Bodenbefestigung, dann versiegeln Sie auch nicht zu viel Fläche.
Lieber ein paar Quadratmeter mehr Pflaster, als ein umgefahrenes Kind.....

Also wenn Sie die 3m nicht einhalten wollen, stellen Sie einen VORHER einen Abweichungsantrag, egal ob verfahrensfrei oder nicht.




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