Gartenhaus auf fremden Grundstück


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Abgeschickt von Otto Dorn am 30 Juni, 2008 um 14:39:19

Mein bereits 1973 verstorbener Schwiegervater hatte 1992 ein beantragtes Grundstück (bereits eingezäunt) zum Kauf angeboten bekommen. Durch seine plötzliche Krankheit und den Tod Feb.1973 ist dies möglicherweise untergegangen, was wir jetzt im nachhinein festgestellt haben. Wir haben dann ca. 1980/81 ein Gartenhäuschen errichtet, in dem Glauben das Grundstück wäre damals von meinem Schwiegervater gekauft oder auf 99 Jahre gepachtet gewesen. Jetzt stellten wir fest. daß die DB das Grundstück an ein Maklerbüro verkauft hat, die uns nun das total nutzlose Grundstück (2850 qm) was am Bahnkörper angrenzt anbietet. Wir sind aber nur an dem Teil des Arsenal interesiert 150 qm, was bereits schon seit 1970 eingezäunt und vermeindlich auch zu unserum Grundstück gehörte. Das Maklerbüro besteht aber auf den Kauf des gesammten Bereiches, mit dem wir aber nichts anfangen können. Außer als Anrainer der DB nur damit Probleme haben. da außedem 2 Oberleitungs-masten, sowie ein Fernmeldehäuschen der Bahn stehen. Kann das Maklerbüro nun verlangen, daß wir unser Häuschen abreißen und eine neuen Zaun ziehen, oder greift hier das sogenannte "Gewohnheitsrecht"
Mit freundlichen Grüßen O.D.



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