Gewohnheitsrecht auf fremden Grundstück???


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Juni, 2008 um 16:03:11

Antwort auf: Gartenhaus auf fremden Grundstück von Otto Dorn am 30 Juni, 2008 um 14:39:19:

: Mein bereits 1973 verstorbener Schwiegervater hatte 1992 ein beantragtes Grundstück (bereits eingezäunt) zum Kauf angeboten bekommen. Durch seine plötzliche Krankheit und den Tod Feb.1973 ist dies möglicherweise untergegangen, was wir jetzt im nachhinein festgestellt haben. Wir haben dann ca. 1980/81 ein Gartenhäuschen errichtet, in dem Glauben das Grundstück wäre damals von meinem Schwiegervater gekauft oder auf 99 Jahre gepachtet gewesen. Jetzt stellten wir fest. daß die DB das Grundstück an ein Maklerbüro verkauft hat, die uns nun das total nutzlose Grundstück (2850 qm) was am Bahnkörper angrenzt anbietet. Wir sind aber nur an dem Teil des Arsenal interesiert 150 qm, was bereits schon seit 1970 eingezäunt und vermeindlich auch zu unserum Grundstück gehörte. Das Maklerbüro besteht aber auf den Kauf des gesammten Bereiches, mit dem wir aber nichts anfangen können. Außer als Anrainer der DB nur damit Probleme haben. da außedem 2 Oberleitungs-masten, sowie ein Fernmeldehäuschen der Bahn stehen. Kann das Maklerbüro nun verlangen, daß wir unser Häuschen abreißen und eine neuen Zaun ziehen, oder greift hier das sogenannte "Gewohnheitsrecht"
: Mit freundlichen Grüßen O.D.

Sie nutzen fälschlicherweise seit rund 35 Jahren das Grundstück Ihres Nachbarn ... und wollen sich ernsthaft auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen??? Der Nachbar könnte meines Erachtens 35 Jahre Pacht nachverlangen.

Wenn der Eigentümer nur das Grundstück als Ganzes verkaufen will, wird er seine Gründe dafür haben. Das Maklerbüro kann meiner Ansicht nach gar nichts "verlangen" sondern bestenfalls den Willen des Eigentümers wiedergeben. Fraglich ist natürlich, ob das Büro tatsächlich den Willen des Eigentümers wiedergibt, denn schließlich liegt es nicht im Interesse des Maklerbüros ein kleineres Grundstück zu verkaufen, da sich dann der Kaufpreis und damit auch die Provision reduziert.

Wenn Ihnen aber bereits bekannt ist, dass die DB Eigentümer des Grundstücks ist, würde ich persönlich gar nicht mit dem Makler reden sondern direkt Kontakt mit der DB aufnehmen und dort ganz konkret schreiben, dass Interresse besteht einen Grundstücksteil zu erwerben.



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