Grenzbebauung


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Abgeschickt von Jürgen Michel am 30 Juni, 2008 um 16:28:27

Auf unserem Grundstück steht eine Garagenanlage zum Teil.
Diese Anlage wurde in den 60er Jahren fälschlicher weise
etwa 1 Meter über die eigentliche Standfläche Nachbargrundstück (=unser Grundstück)gebaut. Unser Haus
steht ca 5m (Höhenunterschied) über den damaligen Garagenbau. Höhenunterschied Bodenplatte Garage bis Unterkannte
Haus Erdgeschoss. Unter dem Erdgeschoss befindet sich
noch ein Kellergeschoss.Die Garagen etwa 15 Meter auf der Seite unseres Grundstückes lang.
Jetzt wurden die Garagen bis auf diese Mauer abgerissen,
die sich von der Grenze etwa 1 Meter auf unserem
Grundstück befindet. Diesen Teil der Ruine soll jetzt
unser Erbe sein.
Liege ich damit richtig, dass der Käufer des ehemaligen Garagengrundstücks seine erworbene Ruine selber entfernen muss.Ausserdem muss er den Bau einer neuen
Stützmauer auf seinem Grundstück realisieren, da die Restruine keine Stützmauerwirkung hat. Stützmauer ist erforderlich da sich zwischen beiden Bauwerken Erde befindet.In Erwartung einer Diskusion. mfg Jürgen Michel



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