Re: Darf die Stadt das........?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Juli, 2008 um 20:11:30

Antwort auf: Darf die Stadt das........? von Wurzel am 13 Juli, 2008 um 17:33:13:

: In meinem Wohnbezirk hat die Stadt folgende Richtlinen festgelegt. ( WB = Besonderes Wohngebiet, 0,4 = Grundflächenzahl, 0,8 = Geschoßflächenzahl maximal 3 Wohneinheiten )An diese Vorgaben muß sich jeder Bürger halten! Darf die Stadt für stadteigene Bebauung oder Projekte diese Vorgaben ignorieren?
: Danke !!!!!!!!!!1


Bei einer Baugenehmigung kann von diesen Vorgaben befreit und Ausnahen erteilt werden. Nicht nur sich selbst, sondern jedem Antragsteller gegenüber.



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