Abgeschickt von Bauassessor am 14 Juli, 2008 um 13:24:40:
Antwort auf: Re: Darf die Stadt das........? von Dirk Baumeister am 13 Juli, 2008 um 20:11:30:
Einer Befreiung sind aber nach dem Gesetz (§ 31 BauGB) enge Grenzen gesetzt worden - weit enger, als es die meisten Gemeinden handhaben.
Das kann Ihnen dann aber auch nur ein Rechtsanwalt oder sonstiger Baurechtsexperte vor Ort sagen...
: : In meinem Wohnbezirk hat die Stadt folgende Richtlinen festgelegt. ( WB = Besonderes Wohngebiet, 0,4 = Grundflächenzahl, 0,8 = Geschoßflächenzahl maximal 3 Wohneinheiten )An diese Vorgaben muß sich jeder Bürger halten! Darf die Stadt für stadteigene Bebauung oder Projekte diese Vorgaben ignorieren?
: : Danke !!!!!!!!!!1
:
: Bei einer Baugenehmigung kann von diesen Vorgaben befreit und Ausnahen erteilt werden. Nicht nur sich selbst, sondern jedem Antragsteller gegenüber.