Abgeschickt von P. Lahm;-) am 14 Juli, 2008 um 10:32:12:
Antwort auf: fehlendes Treppengeländer im Mietshaus von C.R. am 13 Juli, 2008 um 11:50:15:
Haben Sie das Haus vor der Anmietung nicht besichtigt?
Solche Stiegen gibt es in älteren Bauernhäusern noch oft - und wegen Bestandsschutzes auch zulässigerweise. Ein seitlicher Schutz lässt sich i.d.R. mit geringem Aufwand anbringen und wenn der Teppich rutschig ist, könnten Sie den doch auch erneuern bzw. entfernen?!
Klingt, als würden Sie eine Ausrede suchen - da erlahmt das allgemeine Interesse u.U.