Re: Verzwickte Geschichte - falsches Grundstück vermessen


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 25 Juli, 2008 um 12:14:16:

Antwort auf: Verzwickte Geschichte - falsches Grundstück vermessen von Motte am 23 Juli, 2008 um 11:22:02:

Das klingt nach einer interessanten sachenrechtlichen Prüfung, die ein Anwalt auf der Grundlage möglichst vollständiger Unterlagen und einer klaren Angabe Ihrer Zielvorstellung sicher gerne durchführt. Für ein Forum ist das sicher nicht geeignet.
: Hallo, hier eine etwas verzwickte Geschichte: Alte Frau verkauft vor 12 Jahren ein Teilstück (200 qm) aus ihrem Grundstück als Gartengrundstück mit Wegerecht. Lage des Grundstücks und Wegerecht wurden im Kaufvertrag auf Flurkarte skizziert und beurkundet. Grundstück wurde vermessen, neues Flurstück entstand und alle Eintragungen im Grundbuch sind erfolgt. Jahre später verkauften die Erben das verbliebene Grundstück der alten Dame und die neuen Eigentümer müssen natürlich das Wegerecht weiter gewähren. Bei Einsicht ins Grundbuch stelle sich nun aber heraus, dass im damaligen Kaufvertrag ein anderes Grundstück verkauft wurde, als später vermessen und genutzt. Zwar ebenfalls im Garten gelegen, aber an anderer Stelle. Was gilt nun? Das falsch vermessene Grundstück oder das im Kaufvertrag bezeichnete Grundstück? Sollte das jetzt genutzte Grundstück rechtens sein, führt das Wegerecht nicht zum genutzten Grundstück. Dieses Grundstück hat nun bereits ebenfalls den Besitzer gewechselt und der kaufte im "Guten Glauben" das bereits eingezäunte Teilstück. Ich freue mich auf die MEinungen der Experten. Danke. Moni





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