Re: Bestandsschutz Privatgrundstück neben Gartenverein


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Abgeschickt von P. Lahm am 25 Juli, 2008 um 12:21:07:

Antwort auf: Bestandsschutz Privatgrundstück neben Gartenverein von The King am 24 Juli, 2008 um 20:56:44:

Kurzfassung: Was meinen Sie wohl, wer über ein Einschreiten mit Abrissverfügung gegen Sie entscheidet: Ihr Verkäufer, der Geld von Ihnen will oder die Bauaufsichtsbehörde bzw. Ihr Architekt??

Bestandsschutz ist ziemlich viel weniger als "genehmigt" und kann ziemlich leicht entfallen - mal abgesehen davon, dass der Begriff von Nicht-Juristen in ca. 95 - 99,99 % aller Fälle falsch benutzt wird.
Ohne Genehmigung kaufen ist m.E. ungefähr dasselbe wie genehmigungsbedürftige Börsengeschäfte: Es kann ein Super-Gewinn werden - oder man verliert eben einfach alles.
Schauen Sie mal dort (incl. weiterer Links:)
: Hallo,

: folgende Frage habe ich an Sie:

: Ich möchte mir ein Privatgrundstück kaufen. Die Größe beträgt ca. 2300 m². Darauf steht es ein massives Haus mit Nutzfl. ca. 200m2. Das Haus hat nur 1 Stock und dafür eine Bestandsschutz. Das Grundstück liegt zwischen Klein Garten Verein. Der vorherige Besitzer wohnten dort für 2-3 Generationen.

: Meinte der Verkäufer, ich brauche keine Baugenehmigung zur Renovierung des Hauses, solange es im Innenbereich geht. Meiner Architekt war gerade beim Stadtplaner und der Sachbearbeiter meinte, dass mann dort nicht wohnen darf, aber renovieren schon. Ich bin ganz verwirrt.

: 1. Das ist ja privates Grundstück. Es steht ein Haus darauf. Warum kann mann dort nicht wohnen? Ist das eine Politik?

: 2. Was soll ich wirklich vorbereiten um das Grundstück im Ernst zu kaufen, damit ich keinen Ärger hinterher bekomme.

: Vielen Dank für je Info.
: The King





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