Re: Umwehrungen ab einem Meter


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Abgeschickt von chrissi am 27 Juli, 2008 um 19:49:39

Antwort auf: Umwehrungen ab einem Meter von P. Lahm ;-) am 14 Juli, 2008 um 10:29:00:

: : Mein Eingangsbereich in Hanglage wird neu gestaltet. Die Eingangstür liegt erhöht in ca. 1,00 - 1,20 m über dem übrigen Gelände auf einem rund betonierten (ca. 2,50 m Duchmesser) und mit Natursteinen belegten Podest, das ringsum mit Granit verkleidet wird (Zugang durch seitlichen Treppenaufgang).
: In NRW ist so etwas in § 41 BauO unter dem Stichwort "Umwehrungen" geregelt, ab einer Absturzhöhe von einem Meter werden Umwehrungen nötig => bei Ihnen also wohl schon.
Danke für die Antwort! Mein Haus ist in Baden-Württemberg und ich denk mal, daß dort die Vorschriften ähnlich sind. Mein Bauunternehmer meint zwar, ich bräuchte kein Geländer, aber mir ist diese Aussage zu unsicher. Wenn ich bei einer Baubehörde anrufe und Auskunft verlange, dann werden die natürlich hellhörig und werden es bestimmt kontrollieren, ob alle Vorschriften eingehalten werden.





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