Umwehrungen ab einem Meter


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 14 Juli, 2008 um 10:29:00:

Antwort auf: Ist ein Geländer Vorschrift beim Eingangsbereich (Höhenunterschied ca. 1,00 - 1,20m) von chrissi am 13 Juli, 2008 um 12:22:11:

: Mein Eingangsbereich in Hanglage wird neu gestaltet. Die Eingangstür liegt erhöht in ca. 1,00 - 1,20 m über dem übrigen Gelände auf einem rund betonierten (ca. 2,50 m Duchmesser) und mit Natursteinen belegten Podest, das ringsum mit Granit verkleidet wird (Zugang durch seitlichen Treppenaufgang).
In NRW ist so etwas in § 41 BauO unter dem Stichwort "Umwehrungen" geregelt, ab einer Absturzhöhe von einem Meter werden Umwehrungen nötig => bei Ihnen also wohl schon.



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