Baumhaus...


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 14 August, 2008 um 09:35:15:

Antwort auf: Baumhaus Erweiterung zum Beitrag vom 24.07.08 von dany am 13 August, 2008 um 15:58:21:

: Naja, das Haus ist zwischen 2 starken Ästen auf einem Baum gesetzt worden, die Höhe beträgt 3,50m. Zur Grenze des Nachbarn sind knapp 4,00 und ist auf 4 Pfosten gesetzt und einbetoniert, also eigentlich genügend Spielraum. Das Haus hat eine Größe von 4,00m x 3,00 x 2,50m. Das Dach sollte mit Schindeln abgedeckt werden.

Die pseudojuristischen Ausführungen würde ich mir lieber sparen, das heizt nur unnötig die Atmosphäre auf und bringt sie keinen Schritt weiter. Fakt ist: Das Gebäude ist eine Nebenanlage im Sinne der Baunutzungsverordnung und auch eine bauliche Anlage iSd Bauordnung. Wenn ich sie richtig verstehe, ist es ja sogar über die Pfosten direkt mit dem Erdboden verbunden und nicht nur indirekt über den lebenden Baum. Hat aber beides ohnehin dasselbe Ergebnis.

Viel interessanter wäre der genaue Verstoß, den Ihnen die Behörde vorwirft. Wenn es nicht schon drinsteht, sollten Sie die konkret vorgeworfenen Verstöße abfragen, da Sie sich sonst nicht äußern können.
Genehmigungsbedürftigkeit?
Abstandflächen?
Und wie hoch ist nun das ganze Ding, wenn man vom Erdboden (!) bis zum First mißt? 3,50 m + 2,50 m = 6 m?
Passt das in Anbetracht Ihres Hauotgebäudes nicht noch in § 7, 7a NBauO?

Gegenüber der Behörde sollten Sie m.E, einen konstruktiven Weg einschlagen, sprich: Offen fragen, wie man das denn nun hinbekommen könnte.



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