Re: Arbeitsstättenrichtlinie und Bauordnung


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Abgeschickt von P.Lahm;-) am 21 August, 2008 um 12:56:53:

Antwort auf: Arbeitsstättenrichtlinie und Bauordnung von Bauassessor am 20 August, 2008 um 11:51:04:

Habe mir die Gültigkeiten im Arbeitssättenrecht jetzt nicht noch einmal neu angesehen.
Grundsätzlich greift der genannten Grundsatz aber nicht, denn beide Rechtsmaterien regeln unterschiedliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Zielsetzungen und können ganz entspannt nebeneinander eingehalten werden. Nur weil etwas nach BauO nicht verboten ist, heißt das ja nicht, dass andere Gesetze es nicht doch verbieten können.



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