Re: Doppelhaushälfte ohne Baugenehmigung geändert


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 27 August, 2008 um 00:02:56:

Antwort auf: Doppelhaushälfte ohne Baugenehmigung geändert von Fuchsy am 26 August, 2008 um 23:26:24:

Sehr ärgerlicher Fall!
Hängt davon ab, wieviel sich Her Meier das kosten lassen will: Er kann einen RA beauftragen, seine zivirechtlichen Ansprüche jetzt schon einmal prüfen und ggf. dem Grunde nach gerichtlich feststellen zu lassen. Läppert sich so zusammen...
De Alternative: Das Verfahren bei der Bauaufsicht abwarten. Die müssen sich um die Standsicherheit als Kernthema kümmern und werden dafür sorgen, dass nichts zusammenfällt. Als Beteiligter haben Sie Anspruch auf Akteneinsicht (Information...), den Sie auch geltend machen können.
ABER es kann auch passieren, dass auch die Bauaufsicht Maßnahmen in Ihrer Hälfte für eforderlich hält und anordnet. Wer das dann machen und wie bezahlen muß, kann interessant ö-r Streitigkeiten auslösen - und ebenso umständliche Folgeverfahren im Zivilrecht.
Würde ich daher insgesamt alles nicht ohne Anwalt machen.

: Herrn Meier gehört eine Doppelhaushälfte in NRW, die nur durch eine dünne Trennwand mit der anderen Hälfte verbunden ist. Die Bausubstanz ist über 100 Jahre alt und die Haushälften sind identisch aufgebaut. Nun hat der Nachbar umgebaut und stützende Querwände an der Trennwand entfernt. Würde Herr Meier das Gleiche tun, wäre die Wand mit großer Wahrscheinlichkeit einsturzgefährdet. Herr Meier wurden nicht informiert, weiss inzwischen, dass keine Baugenehmigung vorliegt und hat das Bauordnungsamt informiert. Das Verfahren ist läuft. Wie kann Herr Meier nun sicherstellen, dass uns in Zukunft keine zusätzlichen Kosten für die Sicherung der Wand entstehen?





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