Re: Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von Bolanger am 28 August, 2008 um 15:51:25:

Antwort auf: Doppelhaushälfte von Martin am 26 August, 2008 um 13:16:20:

Hallo Martin,

typischerweise muss derjenige für Abhilfe schaffen, der den Missstand verursacht hat. Vorher stand ein Haus und der offene Giebel war damit kein problem und das Regenwasser auch nicht. Nun hat jemand ein Haus abgerissen, möchte aber die Konsequenzen nicht tragen. Sieh mal im Nachbarrecht nach, dort stehts meines Wissen nach drin.

Bolanger


: Hallo, angenommen, es wird eine neue Doppelhaushälfte an eine bestehende ältere DHH angebaut.
: Fallbeispiel:Die alte DHH wurde abgebrochen, dabei wurde der gemeinsame Vorbau zur Hälfte abgerissen.
: Wer muss die Kosten für die Schließung der dabei entstandenen seitlich offene Dachöffnung des Nachbarn tragen, oder muss sich der Nachbar daran beteiligen ? Ferner hatte der Nachbar seine vordere Dachentwässerung bisher in die jetzt abgerissene DHH abgeleitet. Durch den Abbruch läuft Nachbar´s Dachentwässerung jetzt einfach über das Nachbargrundstück ab, was den Bauherren wohl stören dürfte. Der Nachbar ist ja wohl für die Ableitung seines Abwassers selbst verantwortlich ? Gibt es da ein Gewohnheitsrecht ?





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