Re: Mauerabstand zu einem Bach


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 August, 2008 um 08:59:57:

Antwort auf: Re: Mauerabstand zu einem Bach von Sandra am 28 August, 2008 um 14:52:46:

Hallo nochmal,

wenn der Bach ein paar mal im Jahr über die Ufer tritt, dann heißt das ja auch, dass der Bach gegen ihre Mauer drücken würde. Wenn Ihre Statik für die Mauer vernünftig berechnet wurde, dann hat das zur Konsequenz, das der Wasserpegel weiter ansteigt (wenn das Wasser nicht zu Seite kann, dann steigt halt der Pegel). Somit würden andere Anrainer stärker als bisher betroffen werden... Der Abstand von 5m macht da schon Sinn... Außerdem wissen Sie ja auch nicht, welche Hochwasser Sie noch erwarten. Wenn dann die Statik der Mauer nicht reicht, ist die schnell mal weggespült.

: Habe gerade mit dem Bauamt tel. die meinten ich müsse einen Abstand von 5m zum Bach einhalten. Dann kann ich mir die Sache auch sparen was will ich mit einer Mauer die mitten auf meiner Terasse steht.

: : Für die Genehmigung der Mauer richten Sie sich an das Bauamt, die beteiligen dann die Untere Wasserbehörde. Warum der Landschaftsverband beteiligt werden sollte, weiß ich nicht.

: :
: : : Hallo
: : : ich möchte auf meiner Grundstückgrenze eine ca 2m hohe Mauer setzen lassen. Meine Grenze verläuft aber direkt neben einem Bachlauf der ca 1m tief ist und hin und wieder auch über die Ufer tritt. Ist das erlaubt, muß ich einen bestimmten Abstand einhalten oder brauche ich sogar eine Genehmigung, wenn ja an wen muß ich mich in nrw wenden, Bauamt, Untere Wasserbehörde oder Landschaftsverband. Gruß sandra





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