Re: Mauerabstand zu einem Bach


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Abgeschickt von Sandra am 28 August, 2008 um 14:52:46

Antwort auf: Re: Mauerabstand zu einem Bach von Bauassessor am 28 August, 2008 um 11:36:51:

Habe gerade mit dem Bauamt tel. die meinten ich müsse einen Abstand von 5m zum Bach einhalten. Dann kann ich mir die Sache auch sparen was will ich mit einer Mauer die mitten auf meiner Terasse steht.

: Für die Genehmigung der Mauer richten Sie sich an das Bauamt, die beteiligen dann die Untere Wasserbehörde. Warum der Landschaftsverband beteiligt werden sollte, weiß ich nicht.

:
: : Hallo
: : ich möchte auf meiner Grundstückgrenze eine ca 2m hohe Mauer setzen lassen. Meine Grenze verläuft aber direkt neben einem Bachlauf der ca 1m tief ist und hin und wieder auch über die Ufer tritt. Ist das erlaubt, muß ich einen bestimmten Abstand einhalten oder brauche ich sogar eine Genehmigung, wenn ja an wen muß ich mich in nrw wenden, Bauamt, Untere Wasserbehörde oder Landschaftsverband. Gruß sandra




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