Re: Mauerabstand zu einem Bach


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Abgeschickt von Bauassessor am 28 August, 2008 um 11:36:51:

Antwort auf: Mauerabstand zu einem Bach von sandra am 27 August, 2008 um 10:22:01:

Für die Genehmigung der Mauer richten Sie sich an das Bauamt, die beteiligen dann die Untere Wasserbehörde. Warum der Landschaftsverband beteiligt werden sollte, weiß ich nicht.


: Hallo
: ich möchte auf meiner Grundstückgrenze eine ca 2m hohe Mauer setzen lassen. Meine Grenze verläuft aber direkt neben einem Bachlauf der ca 1m tief ist und hin und wieder auch über die Ufer tritt. Ist das erlaubt, muß ich einen bestimmten Abstand einhalten oder brauche ich sogar eine Genehmigung, wenn ja an wen muß ich mich in nrw wenden, Bauamt, Untere Wasserbehörde oder Landschaftsverband. Gruß sandra





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