Re: Mehrere Nutzungen in einer Bauvoranfrage?


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Abgeschickt von Bauassessor am 31 August, 2008 um 21:06:59:

Antwort auf: Re: Mehrere Nutzungen in einer Bauvoranfrage? von Rodersky am 30 August, 2008 um 01:28:43:

Naja, die einzige entscheidende Frage in dem vorliegenden Fall ist, ob die Sortimente in dem Umfang zulässig sind - das ganze soll in NRW passieren und da gibt es ja durch die Landesplanung sehr strenge Vorgaben, um die Verträglichkeit des Vorhabens zu gewährleisten.

Daher entfällt bei einer Bauvoranfrage "3 in 1" die dreimalige Prüfung des Bau- und Planungsrechts. Man prüft nur einmal und muss "lediglich" die Verträglichkeit im einzelnen klären lassen.


: : Die Bauvoranfrage muss doch eigentlich im Rahmen der Fragestellung des Antragstellers beschieden werden. Wenn die Frage z. B. in die Richtung ginge, ob die Sortimente A, B und C jeweils auf der gesamten zur Verfügung stehenden Verkaufsfläche zulässig wären, könnte ich mir das in einem Bescheid dafür vorstellen.

: Sehe ich auch so - allerdings weiß ich nicht, ob das wirklich billiger wird, denn vom Nutzwert, der für die Gebühren wichtig ist, scheint mir der Unterschied gering zu sein. Eine Ermäßigung für "mehrere gleichartige Fälle" gibt es sowieso, aber ansonsten ist der Prüfumfang doch 3 x komplettes Vorhaben = 3 x Vorbescheid = dreimal so teuer wie 1 x Vorbescheid.





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