Re: Baurecht : Grossprojekt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 September, 2008 um 18:20:56

Antwort auf: Baurecht : Grossprojekt von b.l.m am 23 September, 2008 um 16:29:29:

: Hallo zusammen!
: Leider verfüge ich nicht über ausreichende Literatur um zu klären, ab wann man im Baurecht von einem "Grossprojekt" spricht. Grossprojekte des EZH oder des Freizeitsektors wären ja intuitiv ein ShoppingCenter oder ein Freizeitpark. Mir geht es aber um die rein rechtliche Definition!

: Beste Grüße und schonmal vielen Dank.

: Gruss
: bm


Ich glaube nicht, dass es eine solche Definition im rechtlichen Sinne geben wird, da alleine der Begriff ja schon subjektiv ist. Für Omma Lisbeth mit ihren 93 Jahren ist die Erweiterung der Garage schon ein Großprojekt während eine Shopping-Mall im Bahnhof Grevenbroich-Gubberath für ECE eine Kleinigkeit ist.

Wozu sollte die Definition auch herhalten? In baurechtlichen Fragen geht es doch nicht um eine Definition von Groß- und Kleinprojekt sondern um die Zulässigkeit der Höhe, der Nutzung usw.



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