Re: Nässeschaden


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Abgeschickt von Gerhard am 29 August, 2004 um 18:52:31:

Antwort auf: Nässeschaden von Sylvia am 23 August, 2004 um 21:55:49:

Der Nachbar muss eigentlich dafür sorgen, dass er kein Wasser zu Ihnen leitet. Es könnte aber auch sein, dass Ihrer Wand ein bestimmter Aufbau fehlt, der die Feuchtigkeit eigentlich stoppen könnte (Risse im Sperrputz, mangelhafte Bitumenabdichtung), so dass sie eine Mitschuld trifft. Ich würde das alles aber aufgrund der Nachbarschaft außergerichtlich beseitigen.




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