Re: Grenzbebauung Lichthof/Lichtschacht


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Abgeschickt von haas am 03 Oktober, 2008 um 22:19:41:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung Lichthof/Lichtschacht von Dirk Baumeister am 26 September, 2008 um 14:09:54:

: : Weiß jemand ob es zulässig ist dass man einen Lichthof direkt bis an die Grundstücksgrenze bauen darf ohne eine Absturzsicherung anbringen zu müssen?
: : Sachstand: Nachbar hat Lichtschacht mit 3 Treppenabsätzen von je 60cm Höhe.Das bedeutet dass direkt an der Grundstücksgrenze ein Absatz von 60 cm vorliegt.

:
: ... bei 60 cm ist i. d. R. keine Absturzsicherung erforderlich. (z. B. §41 BauO NRW)

die 60 cm sind mir schon klar. nur die erste Stufe beginnt sofort mit der Grundstücksgrenze. Er hat keinerlei Schutz angebracht damit spielende Kinder nicht abstürzen können.





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