Re: Fehlende Deckenhöhe - Minderungsanspruch???


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Abgeschickt von Hans Stommel am 31 August, 2004 um 17:27:05

Antwort auf: Fehlende Deckenhöhe - Minderungsanspruch??? von I.Hesse am 10 Mai, 2004 um 09:09:57:

Ich habe das gleiche Problem, allerdings wurde anstatt 2,55 m nur eine lichte Höhe von 2,29 m erreicht. Also ein Unterschied von über 25 cm. (Fehler in der Ausführungsplanung) Hierzu ist ein Rechtsstreit mit dem Architekten anhängig. Bisher wurde im Gutachterverfahren (noch nicht abgeschlossen) kein Schaden festgestellt. Haben Sie in Ihrem Fall etwas erreicht ?


: Unser Bungalow befindet sich im Neubau und weist nun anstelle der in der Bauzeichnung angegebenen 2,50cm Deckenhöhe (Deckenunter-/Estrichoberkante) nur eine Höhe von 2,48cm auf. Bei späterer Vertäfelung der Decke könnten solche 2cm optisch schon fehlen. Bestehen hier etwaige Minderungsansprüche?




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