Re: Offenstallbau im Außenbereich/Nicht privilegiert


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Abgeschickt von Leni am 07 Oktober, 2008 um 12:42:20:

Antwort auf: Re: Offenstallbau im Außenbereich/Nicht privilegiert von tine am 07 Oktober, 2008 um 10:24:25:

Hallo Tine,

also wenn Du eine landwirtschaftliche Fläche anmeldest, kannst Du auch Mitglied in einem Bauernverband werden. Schau mal im Internet, jedes Bundesland hat seinen Bauernverband. Ob Du auch ohne landwirtschaftliche Fläche da rein kommst, weiß ich nicht. Da mein Grundstück knapp 1 ha ist, macht es sinn, mich eintragen zu lassen. Auch zu beachten: ab dem ersten Ar muss Du bei der Landessozialversicherungskassen (www.lsv.de) Deine Fläche melden und BG-Beitrag bezahlen, wenn es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handelt. Der BG-Beitrag ist allerdings nur 60 € im Jahr. Bessere Chancen hättest Du, wenn Du Nebenerwerbslandwirt wärst. Aber mit zwei Pferden wirst das im Leben nicht. Du müsstest Dein Futter überwiegend selbst herstellen und auch der größte Teil Deiner Flächen müsste Dir gehören. Du müsstest auch eine gewisse Größenfläche haben, damit es auch landwirtschaftlich ist. Da brauchst einige Hektar. Denn Pensionspferdehaltung läuft unter einem landwirtschaftlichen Betrieb und somit ist das Vorhaben privilegiert wie bei einem Landwirt.

Aber auch Landwirte müssen sich an die Bauvorschriften halten und auch bei genehmigungsfreien Vorhaben sind sie beim Amt meldepflichtig. Auch hier darf ein Landwirt nicht einfach einen Stall z.B. in einem Landschaftsschutzgebiet bauen. Viele Landwirte bei uns machen es ganz geschickt. Die beantragen beim Amt den Bau einer Maschinenhalle. Drin stehen tun dann 20 Pferd und 1 Traktor weil eben auch ein Landwirt nicht so einfach einen Pferdestall genehmigt bekommt.

Mein Stall ist ja auch im Außenbereich. Die frühere Besitzerin und Bauherrin hatte den Stall damals sogar genehmigt bekommen, obwohl sie mit Landwirtschaft (auch nicht im Nebenerwerb) was zu tun hatte. Mein Stall ist an der öffentlichen Versorgung (Telefon, Kläranlage, Strom) angeschlossen und würde heute sicherlich nicht mehr genehmigt werden, wenn da einer kein Landwirt ist. Und der Stall von mir ist nicht einfach ein kleine Scheune sondern ein Massivhaus im Klinkerstil und seeeehr hoch. Da war halt früher noch ein anderer Bürgermeister beim Amt.

Also man sieht, es kommt immer drauf an, wer an der Front sitzt.....Aber rein dessen her bei Dir, dürfte es trotzdem nicht einfach werden, weil bei Dir einfach noch überhaupt nichts steht. Und wenn die Ämter eh schon so blöd reagieren, dann wird es noch schwieriger sein. Aber gesagt ist viel, erkundige Dich vielleicht auch mal rechtlich. Gibt ja Anwälte die sich speziell mit sowas auskennen. Geh mal auf die Seite www.pferderechtszentrum.de



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