Abgeschickt von ulli@saw am 07 Oktober, 2008 um 20:32:59:
Antwort auf: Berichtigung - Sachenrechtsbereinigungsgesetz von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:28:37:
das SachenRBerg gilt nur in Ausnahmefällen ! Es gilt das Schuldrechtsanpassungsgesetz, was aber nach dem Einzelfall zu prüfen wäre !!!!!!