Re: voraussetzungen für keramikwerkstatt im eigenen wohnhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 08 Oktober, 2008 um 14:38:13:

Antwort auf: voraussetzungen für keramikwerkstatt im eigenen wohnhaus von bina am 07 Oktober, 2008 um 09:27:54:

Wenn Sie in einem Wohngebäude eine gewerbliche Nutzung betreiben wollen, benötigen Sie immer einen Nutzungsänderungsantrag. Daraufhin wird geprüft, ob die überhaupt aus planungsrechtlichen Gründen (B-Plan o.ä.) und aus bauordnungsrechtlichen Gründen (Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Brandschutz, bei Handel: ausreichend Stellplätze etc.) zulässig ist. Eine Verlagerung des Keramikofens ändert nichts daran - wahrscheinlich wäre auch genehmigungspflichtig...


: angenommen man möchte in seinem wohnhaus im keller eine kleine werkstatt, z.b. eine keramikwerkstatt einrichten und ein kleines lädelchen vielleicht auch noch. und angenommen in früheren zeiten war schon mal ein kleines geschäft in diesem haus, zu dem auch eine werkstatt gehörte. welche voraussetzungen muß man dann erfüllen? ist es eine nutzungsänderung? und wie könnte man einen bauantrag umgehen, weil z.b. keine baupläne vorhanden sind? ändert sich was, wenn man keramiköfen, die immerhin bis 1300C° brennen, in ein außenstehendes, unbewohntes gebäude verlagert?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]