Re: Bauverbotszone im Bereich der BAB


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von KD am 31 August, 2004 um 19:52:56

Antwort auf: Bauverbotszone im Bereich der BAB von Reinhard Krug am 29 August, 2004 um 22:54:28:

: Wir liegen mit unserem Grundstück in direkter Nachbarschaft zu einem Autobahnzubringer. Bei dem Versuch an die Grundstückgrenze eine Doppelgarage zu errichten wurden wir vom Bauamt an das Straßenbauamt verwiesen. Hier wurde uns mitgeteilt (was wir vorher nicht wußten und auch nicht im Grundbuch als Last eingetragen ist) das wir dadurch innerhalb der 50 meter Bauverbotszone liegen auch wenn die Autobahn ein erhebliches Stück entfernt ist. Auch wurde uns mitgeteilt das wir an unserem Eigentum (das Haus liegt ebenfalls noch in der Bauverbotszone) nur werterhaltende aber keine wertsteigernde Maßnahmen durchführen dürfen. Gibt es eine Möglichkeit (z.B. den Verzicht auf Ersatz der Wertsteigerung im Falle einer Enteignung) doch eine Baugenehmigung zu erhalten? Und warum kann ich als Laie aus dem Grundbuch (was ja bei einem Kauf eingesehen wird) nicht erkennen das eine solche Last auf dem Grundstück lastet.

: Wenn mir jemand Hilfe geben könnte oder gegebenfalls einen Anwalt im Raum Frankfurt/Main kennt der in einer solchen Sache weiterhelfen kann, bin ich dankbar.


Diese Baubeschränkung steht nicht im Grundbuch, denn sie ergibt sich aus § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die Bauverbotszone sind 40 m bei Autobahnen und 20 m bei Bundesstraßen. Vermutlich ist der Zubringer bereits als BAB eingestuft.

Eine Baugenehmigung darf bei baulichen Anlagen in einer Entfernung bis zu 100m zur BAB nur mit Zustimmung des Straßenbauamtes erteilt werden. Ist die Maßnahme baugenehmigungsfrei, muss die Genehmigung direkt beim Straßenbaumat beantragt werden.

Also am StrBA kommt man nicht vorbei. Ich glaube auch nicht, das die sich auf diesen Verzicht einlassen. Vermutlich werden die Leute vom Amt auch so ihre Erfahrungen damit haben. Um eine Genehmigung zu bekommen, wird wahrscheinlich das Blaue vom Himmel versprochen und später gezankt.

Wenn der BAB-Zubringer schon beim Kauf da war, habt ihr wahrscheinlich gekauft wie gesehen.

Vielleicht könntet ihr alternativ auf einen weniger wertvollen Carport umschwenken und damit argumentieren, das eine Autounterstellmöglichkeit zum heutigen Lebensstandard gehört.

Tut mir leid für die nicht so guten Nachrichten.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
ml">Forum www.baurecht.de ]