Re: nicht störende Handwerksbetriebe lt. BauNVO im reinen Wohngebiet


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Abgeschickt von vnvnative am 10 Oktober, 2008 um 22:20:57:

Antwort auf: nicht störende Handwerksbetriebe lt. BauNVO im reinen Wohngebiet von Jäger am 10 Oktober, 2008 um 09:42:12:

Am besten mal in einem Kommentar zur Baunutzungsverordnung nachlesen, z.B. dem von Fickert/Fieseler (dürfte in größeren Bibliotheken stehen).
Theoretische Abhandlungen der nachgefragten Art füllen Bände.

: Guten Tag,

: wie grenzt sich der Begriff "nicht störender Handwerksbetrieb" gegen den "Handelsberieb" mit einem Handelsgewerbe ab. Was ist mit mit einem Handwerksbetrieb, der sowohl selbst Handwerksleistungen erbringt wie auch mit seinen Materialien andere Handwerker beliefert. Ist er im reinen Wohngebiet zulässig? Auf welche Kriterien wird abgestellt?





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