Abgeschickt von Tobias Hanf am 24 Oktober, 2008 um 07:18:10:
Sind bei der Ermittlung der GFZ die Flächen von Nebengebäuden (Schuppen, Scheune) mit einzubeziehen?
Konkret habe ich 3 Schuppen auf dem Grundstück.
Schuppen 1 3,6 x 4,1 m
Schuppen 2 3,6 x 4,5 m
Schuppen 3 3,5 x 6,1 m (angebaut an Schuppen 2).
Hängt es auch davon ab, ob sie nach Landesrecht genehmigungspflichtig sind?
Wie ist es mit der Ermittlung der GRZ?
Vielen Dank.