Garagenbau nach 30 Jahren zur Grundbuchangleichung?


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Abgeschickt von Namah am 26 Oktober, 2008 um 10:23:29

Hallo noch mal,

schon recht verwirrend:

vor über 30 Jahren wurde zum Kauf einer Wohnanlage (16 Wohneinheiten auf dazugehörigem Privatgelände) eine Baugenehmigung für 16 Garagen beantragt und genehmigt.
Tatsächlich erbaut wurden nur 8, aber dennoch – warum auch immer – 16 Garagen ins Grundbuch eingetragen, es gibt bis heute diese 16 Grundbuchblätter.
Nun wurden diese 8 gebauten und die Plätze (Stellplätze, aber nicht als solche gekennzeichnet oder einer Wohnung zugeordnet), an eine „externe“ Person, also nicht WEG – Mitglied verkauft.
WAS hat er denn da gekauft? Oberirdische Stellplätze können doch nur im Sondernutzungsrecht stehen, sind also nicht verkäuflich. Der Eintrag als Besitzer ins Grundbuch würde dann getätigt, wenn er den „Istzustandes“ des Grundbuches (eben die restliche 8 dort vermerkten Garagen) herstellen, diese also bauen würde.
Konnte er denn die vor 30 Jahren vorgesehenen „Plätze“ für die Garagen kaufen? Hat er so was wie ein „abstraktes Recht“ gekauft?
Bisher konnte uns niemand Auskunft geben – außer dass der neuerliche Bauantrag zum Bau der restlichen 8 Garagen baurechtlich genehmigt wurde.
Da er aber doch grundbuchlich nicht „Besitzer“ ist….auf welcher Rechtsgrundlage baut er denn dann….auf dem Privatgelände der WEG?
Ich bin recht gespannt auf eine Antwort,
Namah




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