Nicht einzuhaltendes Baufenster


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Abgeschickt von Jerome Wolf am 03 November, 2008 um 20:41:09

Hallo zusammen,
angenommen wir h�ttenen vor ein freistehendes EFH in BW zu bauen, und h�tten ein Grundst�ck, welches urspr�nglich laut Baufenster zur Doppel o. Reihenhausbebauung vorgesehen war, im Auge.
Nach dem Bebauungsplan d�rfen wir auch ein EFH bauen, nur
ist nun das Baufenster bei Einhaltung des Grenzabstands
von 2,50m zu schmal. Das Bauamt w�rde da auch einer �berschreitung des Baufensters auf der anderen Seite zustimmen, nur wissen wir nicht in welchem Ma�, da wir jedesmal eine andere Aussage bekommen.Auf dem Nachbargrundst�ck steht auch schon ein Doppelhaus, welches mit einem Abstand von 2,50m an unser Grundst�ck gebaut wurde.D�rften wir nun trotzdem auf die Grenze bauen, da dies ja das Baufenster vorsieht? oder m�sste das Baufenster bzw der Bebauungsplan an die neue Situation
angepasst werden? H�tte das Bauamt die Nachbarbebauung so garnicht genemigen d�rfen, da wir nun nicht mehr so Bauen d�rfen wie es der Bebauungsplan �rspr�nglich vorgesehen war. Oder m�sste so etwas sogar eventuell als Baulast eingetragen werden?

Vielen Dank





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