Re: Abnahme/Abnahmereife


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Abgeschickt von vnvnative am 06 November, 2008 um 10:00:37:

Antwort auf: Abnahme/Abnahmereife von Florian am 04 November, 2008 um 15:51:27:

Lassen Sie sich dazu von Ihrer Bauaufsichtsbehörde beraten! Die kennen die Problenatik und die Auslegung in den Grenzbereichen ist von Behörde zu Behörde verschieden, vielfach sogar noch zwischen einzelnen Sachbearbeitern.
Falls wirklich gar nichts geht, gibt es noch die sog. Gestattung der vorzeitigen Benutzung, deren Name selbsterklärend sein sollte. Ist z.B. in NRW in § 82 Abs. 8 S. 2 BauO geregelt, und sogar als Soll-Vorschrift. Kostet aber zusätzlich.

: Hallo,

: ich habe eine Frage: Die Abnahme eines Einfamilienhauses setzt meines Wissens voraus, dass das Werk auch abnahmereif ist.

: Nun ist es so, dass wir unser Haus baldmöglichst abnehmen möchten. Es fehlen noch ganz kleine Arbeiten im Innenbereich, die aber in den nächsten Tagen erledigt werden.

: Im Außenbereich fehlt noch die Anbringung des Edelputzes. Der Grundaußenputz wurde bereits fertiggestellt.

: Ist ein Einfamilienhaus bei fehlendem Edelputz trotzdem schon abnahmereif? Witterungsbedingt könnte es ja durchaus passieren, dass dieser erst im nächsten Frühjahr angebracht werden kann. Es kann ja nicht sein, dass wir so lange keine Abnahme machen und das Haus somit nicht beziehen können, oder?

: Danke für eure Hilfe!

: Grüße
: Florian





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