Abgeschickt von Maximilian am 06 November, 2008 um 23:08:14:
Antwort auf: Re: Verlust Bestandsschutz im Außenbereich in Schleswig-Holstein von vnvnative am 06 November, 2008 um 22:10:18:
Endlich kann ich damit etwas anfangen. Vielen Dank. :-)
und in wie weit darf man eine Gebäude, welches Bestandsschutz hat, instandhalten ??