Rettungsweg im ausbaufähiges Zimmer


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Abgeschickt von Evgeny Ivanov am 02 Dezember, 2008 um 10:11:40

Laut Baurechtsbehörde, müssen die Aufenthaltsräume im Dachgeschoss einen 2. Rettungsweg aufweisen. Die Baufirma hat uns DG als ausbaufähiges Zimmer verkauft und weist nun diese Anforderung ab. Wer hat ja Recht? Ich gehe davon aus, dass ein ausbaufähiges Zimmer auch als Aufenthaltsraum ausgebaut werden kann und so gesehen muss der 2. Rettungsweg vorhanden sein, wie es von der Baurechtsbehörde gefordert ist. Letztendlich es handelt sich um Dach selbst und nicht um Innenausbau!



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