Re: Rettungsweg im ausbaufähiges Zimmer


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Abgeschickt von coloredhorse am 06 Juli, 2009 um 12:35:05

Antwort auf: Rettungsweg im ausbaufähiges Zimmer von Evgeny Ivanov am 02 Dezember, 2008 um 10:11:40:

: Laut Baurechtsbehörde, müssen die Aufenthaltsräume im Dachgeschoss einen 2. Rettungsweg aufweisen. Die Baufirma hat uns DG als ausbaufähiges Zimmer verkauft und weist nun diese Anforderung ab. Wer hat ja Recht? Ich gehe davon aus, dass ein ausbaufähiges Zimmer auch als Aufenthaltsraum ausgebaut werden kann und so gesehen muss der 2. Rettungsweg vorhanden sein, wie es von der Baurechtsbehörde gefordert ist. Letztendlich es handelt sich um Dach selbst und nicht um Innenausbau!

Hallo....
In Ihrem Text ist doch die Antwort schon gegeben....
Dachgeschoss ausbaufähig bedeutet auch AUSBAUfähig. D.h. Durch einen Umbau, der in erster Linie den Rettungsweg übers Dach zulässt, da gibt es spezielle Fenster, die zum kippen und zurseite schieben vorgesehen sind. Doch vorsicht es gibt ein vorgeschriebenes Mass das nicht unterschritten werden darf. Am besten fragt man dort das Bauamt und auch noch die Feuerwehr. Unser Haus ist abgebrannt und wir sind froh das wir ein solches Fenster hatten, auch wenn NUR ein aufenthaltsort oben war. Laut Bauamt in unserem Kreis muss nur ein Großes Fenster eingebaut werden wenn dort ein Bett steht, aber zur Sicherheit ist es doch wohl immer besser dieses einzubauen, bevor eventuell der Fall der Fälle eintritt. Also nicht zanken, sparen und ein Fenster kaufen und einbauen, man fühlt sich gleich wohler.



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