Abnahme der bisher geleisteten Arbeiten = Schlüsselübergabe ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Holger am 02 Dezember, 2008 um 15:18:35

Hallo Forumsteilnehmer,

wir bauen gerade ein EFH mit einem Generalunternehmer. Wir sind nun in der Innenausbauphase angelangt und haben einen eigenen Fliesenleger engagiert.
Bevor dieser beginnt, möchte unser Generalunternehmer eine Abnahme über die bisher geleisteten Arbeiten vollziehen (ist ja verständlich), Blower Door Test ist noch nicht erfolgt.
Was uns nun bei der Einladung verwundert, ist der Satz :
"Sie erhalten dann auch die Schlüssel für das Wohnhaus" - dabei wird erst die Eingangstür später eingebaut.
Hat dieser Satz eine rechtliche Bewandnis, so dass sich im Falle eines Problems beim Blower Door Test eine Beweisumkehr stattfindet ?
Unser Bausachverständiger mahnt uns aufgrund dieses Satzes zur Vorsicht, ist sich jedoch über eine mögliche rechtliche Konsequenz nicht sicher.

Müssen wir im Falle eines Problems beim Blower Door Test tatsächlich etwas "befürchten" ?

Vielen Dank.

Grüßle

Holger




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]