Re: Anwendung VEP im Aussenbereich


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 Dezember, 2008 um 22:49:08:

Antwort auf: Re: Anwendung VEP im Aussenbereich von Schorsch am 22 Dezember, 2008 um 11:05:56:

Es gibt eine "Strategie" in Kommunen, die lautet: "Wenn man gegen ein Vorhaben ist, aber den Bürger nicht verärgern will, frag' eine übergeordnete Behörde."

Es könnte sein, dass Ihre Gemeinde Ihr Vorhaben eigentlich gar nicht gut heißt, aber Sie nicht verärgern will. Deshalb lässt Sie das Bauamt den bösen Polizisten spielen... Ist reine Spekulation in Ihrem Fall, passiert aber recht oft.

Und das Bauordnungsamt weiß es natürlich besser - aber wenn Sie sich auf das Spiel einlassen, dann haben das Amt trotz schlechter Karten gewonnen.


: Sorry, hab ich wohl irgendwie übersehen. Ist ja interessant, aber warum hat dann der Baurechtsamtsleiter im LRA unserem Architekten gesagt, dass sie niemals einem VEP zustimmen werden? Hat der dann keine Ahnung was er darf und was nicht? Sorry, dass dieser Beitrag und meine Fragestellungen hier nicht enden wollen, aber sind nun schon über zwei Jahre dran, irgendwie eine Baugenehmigung zu erhalten bin nahe der Verzweiflung. Wenn das mit dem VEP nicht klappt, dann lass ich alles sein und kauf ein bestehendes Haus. Mit diesen kleinlichen Ämtern, die einem nur Steine in den Weg legen, hat man nur Theater. Aber ich bin echt begeistert von diesem Forum. Hier bekommt man sehr schnell brauchbare Antworten. Werde es weiterempfehlen und sicher auch zukünftig gerne nutzen.

: MfG Schorsch





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