Re: Wohnungen Gewerbegebiet


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Abgeschickt von vnvnative am 02 Januar, 2009 um 14:33:05:

Antwort auf: Wohnungen Gewerbegebiet von kuhtreiber am 02 Januar, 2009 um 07:53:20:

So wie Sie es beschreiben, wollen Sie einen Schwarzbau kaufen, der noch dazu teilweise vermietet ist - vermutlich an ahnungslose Mieter.
So wie Sie es beschreiben, hätte die Wohnnutzung, die nach Inkrattreten des Bebauungsplanes aufgenommen wurde, wohl gar nicht aufgenommen werden dürfen. Die Mieter müssen demgemäß auch jetzt und in Zukunft jederzeit heraus.
Welche Fristen Ihnen die Behörde bei einem entsprechenden Einschreiten stellen wird, kann man nicht vorhersagen und ist evtl. zum Teil auch Verhandlungssache.
Aber:
Das kann interessante und sehr teure Rechtsfragen geben, siehe Link (und Folgelinks).
Z.B. die Frage, welche Ansprüche die Mieter wegen ihrer Umzugs-, Hotel- und Mietmehrkosten gegen Sie als neuen Vermieter haben.
Da dürften auch etwaige Bussgelder wegen Ihrer illegalen Nutzung nicht mehr ins Gewicht fallen.

Die Mieter können natürlich bleiben, wenn Sie die Nutzung planungsrechtlich zugelassen bekommen, das hängt aber stark vom Einzelfall und den Detailfragen dort ab.
Alles in allem eignet sich der Fall m.E. nicht für eine Diskussion in einem Forum und wenn das hier Ihre einzige Informationsquelle ist, kann man nur raten: FINGER WEG!
: Guten Tag,

: ich beabsichtige einen Resthof zu kaufen der sich in einem Gewerbegebiet befindet. Rein optisch ist dieses Gewerbegebiet ein großer Acker mit 3 Höfen in jeweils ca. 100 m Abstand. Jetzt hat der verstorbene Vorbesitzer dort Wohnungen ohne Genehmigung in die Scheune gebaut. Man sagte mir, auf dem Hof dürften nur Angehörige bzw. Beschäftigte der Firma wohnen. Besteht eine Möglichkeit, dass diese Mieter dort wohnen bleiben dürften? Wenn nein, wie schnell müssten die Mieter dort raus nach Kauf? Könnten auf mich als neuer Eigentümer Strafen zukommen? Wie hoch wäre die Strafen für den EIgentümer wenn es auffällt?

: Gruß





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