Re: Erhebliche Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk( Keller) nach Hauskauf(Altbau)


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 05 Januar, 2009 um 14:26:49:

Antwort auf: Erhebliche Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk( Keller) nach Hauskauf(Altbau) von M.Hilger am 04 Januar, 2009 um 12:08:41:

hallo M.
ihre "beschreibungen" hören sich ja gruselig an. .....gekauft wie gesehen.....diese vertragsbestimmungen sind in der form nicht üblich und zulässig...wir sind ja nicht auf einem türkischen basar. sie müssen jetzt zwei schritte vornehmen:
a. einen sachverständigen beauftragen, der sich das objekt anschaut, da offensichtlich etliche "versteckte" mängel verschwiegen wurden-
und b. ist der kaufvertrag juristisch zu prüfen.
bitte also trennen....baukonstruktive beurteilung des objektes....und juristische bewertung des vertrages. danach kann weiter entschieden werden, wie man vorgeht. sie haben bei obengenannter schilderung der tatsachen reelle chancen, nachbesserung oder kaufpreisminderung zu erhalten.
für rückfragen zu a. können sie mich auch gerne anrufen unter 0201-496905 oder 0177-7-496905.
mfg
bodo hermann





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