Treppe hinter Tür Hess. Baurecht §30


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Abgeschickt von Lolo am 07 Januar, 2009 um 11:16:39:

Das Hess. Baurecht sagt in $30 Abs.6: Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein ausreichend tiefer Treppenabsatz anzuordnen.

Meine Frage: Was ist ein ausreichend tiefer Treppenabsatz? Gibt es irgendwo sogar schon entsprechende Urteile?

Das Baurecht anderer Bundesländer gibt meines wissens präzise Mindestmaße an.



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