Abgeschickt von Lolo am 07 Januar, 2009 um 11:16:39:
Das Hess. Baurecht sagt in $30 Abs.6: Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein ausreichend tiefer Treppenabsatz anzuordnen.
Meine Frage: Was ist ein ausreichend tiefer Treppenabsatz? Gibt es irgendwo sogar schon entsprechende Urteile?
Das Baurecht anderer Bundesländer gibt meines wissens präzise Mindestmaße an.