Umbau,Erneuerung eines Altbaues


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Abgeschickt von Eva u. Holger Englert am 11 Januar, 2009 um 12:45:45

Ein frohes neues Jahr.
Wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses mit Hanglage. Alle gebauten Häuser sind Baujahr 1960 und Einfamilienhäuser.Die Besitzer das zur Linken gebauten Hauses sind vor einiger Zeit verstorben,ein Erbe übernahm das Anwesen.Umbaumassnahmen wurden und werden zum Teil noch durchgeführt(seit 4 Jahren). Der Dachstuhl wurde komplett abgetragen und neu errichtet, höher wie vorher und mit anderer Dachschräge. Sodass wir nicht mehr in der Lage sind über das Opjekt zusehen.Fenster wurden versetzt und neue hinzugefügt. Separater Treppenaufgang und Balkon angebaut. Das ganze Gebäude hat seien ursprünglichen Charakter verloren.Es ist aus unserer Sicht ein Neubau. Hätten wir hier ein Mitspracherecht besessen oder hätte uns die Heimatgemeinde von diesen Massnahmen unterrichten müssen?. Lankreis-Kassel/Hessen




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