Re: Umbau,Erneuerung eines Altbaues


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Januar, 2009 um 18:26:58

Antwort auf: Umbau,Erneuerung eines Altbaues von Eva u. Holger Englert am 11 Januar, 2009 um 12:45:45:

: Ein frohes neues Jahr.
: Wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses mit Hanglage. Alle gebauten Häuser sind Baujahr 1960 und Einfamilienhäuser.Die Besitzer das zur Linken gebauten Hauses sind vor einiger Zeit verstorben,ein Erbe übernahm das Anwesen.Umbaumassnahmen wurden und werden zum Teil noch durchgeführt(seit 4 Jahren). Der Dachstuhl wurde komplett abgetragen und neu errichtet, höher wie vorher und mit anderer Dachschräge. Sodass wir nicht mehr in der Lage sind über das Opjekt zusehen.Fenster wurden versetzt und neue hinzugefügt. Separater Treppenaufgang und Balkon angebaut. Das ganze Gebäude hat seien ursprünglichen Charakter verloren.Es ist aus unserer Sicht ein Neubau. Hätten wir hier ein Mitspracherecht besessen oder hätte uns die Heimatgemeinde von diesen Massnahmen unterrichten müssen?. Lankreis-Kassel/Hessen


Verstehe ich richtig?
... der Nachbar erstellt einen Umbau mit Erweiterung des bestehenden Gebäudes. Da er seit vier Jahren (relativ) ungestört daran arbeitet scheint es sich um eine genehmigte Baumaßnahme zu handeln. SIE fragen nun danach, ob der (genehmigte) Umbau von den Nachbarn hätte abgesegnet werden müssen???

Warum sollte er? Nur weil aus dem Bungalow ein Haus mit Steildach geworden ist? Das liegt doch nicht im Ermessen der Nachbarn, welche Dachform der Bauherr wählen darf. Bestenfalls könnte ein Bebauungsplan eine andere Dachform vorschreiben und wenn die Planer der Gemeinde der Meinung sind, dass sie (mittlerweile) auch andere Dachformen akzeptieren möchten, können sie das ohne jegliche Nachbarzustimmung tun.
Ein Recht auf freien Ausblick gibt es in Deutschland noch nicht und solange der Nachbar die erforderlichen und gesetzlich als zumutbar angesehenen Grenzabstände einhält, spricht auch nichts gegen die Ausnutzung der Möglichkeiten auf dem eigenen Grundstück - ganz ohne eine Nachbarzustiummung. Würden Sie meinen Ihren Nachbarn fragen zu müssen, wenn Sie die Fenster austauschen, eine Terrasse erweitern oder einen Anbau vornehmen wollen?



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