Re: Zahlung nach Insolvenz


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Januar, 2009 um 20:43:37

Antwort auf: Zahlung nach Insolvenz von Nadine & Daniel Krempler am 12 Januar, 2009 um 11:06:37:

: Hallo,
: vielleicht kann uns jemand weiterhelfen bzw. einen Rat geben. Hier unser Fall:
: Wir haben 2006 gebaut. Vertraglich war mit dem Rohbauer vereinbart, dass in Teilabschnitten bezahlt wird. Die letzten 5 % der Vertragssumme werden fällig bei Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft der Bank. Diese kam nie. Nun ist diese Firma in Insolvenz gegangen und der Insolvenzanwalt fordert nun die letzten 5% der Vertragssumme. Eine Bürgschaft erhalten wir allerdings nicht. Müssen wir nun trotzdem die letzten 5% bezahlen, auch ohne Bürgschaft, trotz dass dies so im Vertrag stehen?

Die Gewährleistungssicherheit kann auf verschiedene Weise gesichert werden. Die derzeit häufigste ist meines Erachtens die Bürgschaft.
Alternativ kommt aber auch Einzahlung auf ein Sperrkonto in Frage, dass im Falle eines Schadens zu dessen Behebung herangezogen werden kann. Die Modalitäten für die Kontoführung sind jedoch Regeln unterworfen, die beachtet werden sollten.



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