überstehende Wärmedämmung


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Abgeschickt von dabinichnochmal am 16 Januar, 2009 um 13:34:29

Ersteinmal einen wunderschönen guten Tag!

gehen wir mal von folgendem Fall aus .. :
als alle noch friedlich und befreundet nebeneinander herlebten, durfte die Partei E Ihre mineralische Wärmedämmung an der Grenzmauer des Wohnhauses auf Seiten der Partei B anbringen - unter Mithilfe von B und gegen eine entrichtete Leistung.

Nun nach ca. 5 Jahren sind die Fronten verhärtet.
Die Partei B fordert E überraschenderweise dazu auf die Wärmedämmung des Wohnhauses sofort zu entfernen.

Es gibt leider keinerlei schriftliche Vereinbarungen - lediglich mündliche Absprachen.

Über hilfreiche Bemerkungen würde ich mich sehr freuen!
dabinichdannmal




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