Abgeschickt von gruppe türkis architekten am 16 Januar, 2009 um 17:18:32:
Antwort auf: überstehende Wärmedämmung von dabinichnochmal am 16 Januar, 2009 um 13:34:29:
hallo dabinichdannmal,
wie sie schildern, ist der "überbau" der grenze
in einer gemeinschaftsaktion entstanden und intern auch finanzieller ausgleich geschaffen worden. somit ist -ohne schriftliche vereinbarung- ein "vertrag" zustande gekommen und sollte nach 5 jahren duldung -ohne widerspruch- der "überbau" geduldet sein (siehe auch BGB).......
eine juristische bindende antwort finden sie hier im baurechtsforum aber nicht, bitte konsultieren sie einen anwalt.
mfg
bodo hermann