?35 Abs.1 Nr. 5, Genehmigung wg. Nutzung von Wasserenenergie?


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Abgeschickt von M. Hahn am 18 Januar, 2009 um 15:34:01

Das Grundstück mit Bach liegt im Außenbereich, direkt dem Dorf (zwei Gutshöfe, ein Bauernhof, drei Einfamilienhäuser) vorgelagert, bis irgendwann (50ziger Jahre) stand dort eine Mühle mit Wohnhaus. Die Wasserrechte für den Bach und die Quelle liegen beim Eigentümer, sind zur Zeit nicht genutzt. Gibt es eine Chance eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus zu erhalten wenn man gleichzeitig die Wasserenergie nutzen würde?



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