Re: ?35 Abs.1 Nr. 5, Genehmigung wg. Nutzung von Wasserenenergie?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Januar, 2009 um 16:45:21:

Antwort auf: ?35 Abs.1 Nr. 5, Genehmigung wg. Nutzung von Wasserenenergie? von M. Hahn am 18 Januar, 2009 um 15:34:01:

hallo m,
sie möchten im "aussenbereich" (§35 BauGB) ein gebäude errichten....massgebend ist nicht die gleichzeitige nutzung von wasserenergie, sondern zulässigkeiten im rahmen des §35.
warum stellen sie ihr vorhaben nicht der zuständigen behörde vor? ein unverbindliches (kostenloses) vorgespräch mit der behörde hilft schon einmal weiter......als zweiten schritt
könnten sie eine bauvoranfrage starten.....
sie werden hier in forum keine ja- oder nein-antwort bekommen....grundsätzlich ist der einzelfall entscheidend.....nur mut und trost.. wir haben in einem ähnlichen "fall" bereits erfolg gehabt....
warum sie nicht auch?
mfg
bodo hermann




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