Re: Erforderlichkeit einer Lärmschutzwand be Erneuerung eines Schwimmbad???


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Abgeschickt von vnvnative am 19 Januar, 2009 um 13:51:29:

Antwort auf: Re: Erforderlichkeit einer Lärmschutzwand be Erneuerung eines Schwimmbad??? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Januar, 2009 um 16:26:19:

allerdings kann man sich als betroffener evtl. auch tatsächlich über einen ansprechend gestalteten (!!!) Lärmschutz freuen, denn damit hätte man ja u.U. auch einen gewissen Nutzen.
Nich jede Lärmschutzeinrichtung ist so potthäßlich wie die Dinger neben der Autobahn.

: hallo thomas,
: eine sanierung wäre unproblematischer, weil eigentlich bestandsschutz zählt, aber neubau........
: dann müssen kommunale schwimmbäder und andere anlagen die gesetzlichen lärmgrenzwerte einhalten...........und schallschutz ist ein sensibles thema.
: -siehe auch die neue (2006) Norm SIA 181 Schallschutz im Hochbau-
: es bleibt anzumerken, dass normen generell nur- positiv für betroffene- vorgaben
: für bauliche schallschutzvorsorge bieten. einhaltung ist ein anderes thema. gehen wir davon, dass jetzt alle „beteiligten“ eine lärmschutzwand ablehnen und jegliche „lärmbelästigungen“ erdulden.......schliesslich hängt der „hausfrieden“ maßgebend von rücksichtnahme
: und toleranz bei erzeugung und erduldung störenden schalls ab, aber.......dieser „hausfrieden“ kann in 5 jahren von einen neuem eigentümer unterbrochen werden,
: der sich gestört fühlt.......und auf einhaltung der gesetzlichen grenzwerte beharrt.......
: wir kennen solche knösel!
: letzlich kann nur ein „schallschutzgutachten“ weiterhelfen, dass allerdings im regelfall auch nur empfehlungen vorsieht..........eine katze die sich in den schwanz beisst..........
: mfg
: bodo hermann





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